AGB und Teilnahmebedingungen

Allgemeine Liefer- und Servicebedingungen BRZ

1. GEGENSTAND UND ANWENDUNGSBEREICH

1.1
Diese Allgemeinen Liefer- und Servicebedingungen (die „BRZ-AGB“) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen (gemeinsam „Leistungen“) der BRZ Deutschland GmbH, Rollnerstraße 180, 90425 Nürnberg („BRZ“) gegenüber der natürlichen oder juristischen Person, welche BRZ mit der Erbringung von Leistungen beauftragt (der „Kunde“). BRZ und der Kunde im Folgenden einzeln auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“ genannt.

1.2 
Zusätzlich zu den BRZ-AGB gelten für die vom Kunden beauftragten Leistungen jeweils leistungsspezifische Bedingungen von BRZ („Besondere Geschäftsbedingungen“). Die BRZ-AGB und die anwendbaren Besondere Geschäftsbedingungen gemeinsam im Folgenden „BRZ-Geschäftsbedingungen“.

1.3
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, BRZ hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die BRZ-Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn BRZ beauftragte Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.4
Das Leistungsangebot von BRZ richtet sich ausschließlich an Unternehmer, also an natürliche oder juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 Abs. 1 BGB). Die BRZ-Geschäftsbedingungen richten sich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. BRZ behält sich vor, vom Kunden einen Beleg für dessen Unternehmereigenschaft anzufordern.

2. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS

2.1
Der Kunde kann BRZ dazu auffordern, ihm bestimmte Leistungen anzubieten. Ein Angebot von BRZ ist nur bindend, wenn Umfang und Anzahl sowie die Preise der angebotenen Leistungen im Vertragsformular enthalten sind. Mit Zugang des vom Kunden gegengezeichneten, unveränderten Vertragsformulars bei BRZ kommt zwischen den Parteien ein Vertrag über die darin genannten Leistungen zustande, bestehend aus dem Vertragsformular, der jeweiligen Beschreibung der Leistungen von BRZ („Leistungsbeschreibung“) und den BRZ-Geschäftsbedingungen (nachfolgend der „Vertrag“).

2.2
Soweit sich die BRZ-AGB und Besondere Geschäftsbedingungen widersprechen, haben die Bestimmungen der Besondere Geschäftsbedingungen Vorrang. Soweit die BRZ-Geschäftsbedingungen dem Vertragsformular widersprechen, hat das Vertragsformular Vorrang.

3. ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN

3.1
BRZ ist verpflichtet, die beauftragten Leistungen gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu erbringen.

3.2
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm durch den Vertrag auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere die vereinbarte Vergütung (Ziffer 5.1) an BRZ zu entrichten.

4. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

4.1
Der Vertrag tritt mit dem im Vertragsformular genannten Datum in Kraft (nachfolgend das „Wirksamkeitsdatum“). Der Vertrag bleibt auf unbegrenzte Zeit wirksam, bis er gekündigt wird (nachfolgend die „Laufzeit“).

4.2
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate.

4.3
Jede Partei ist berechtigt, den gesamten Vertrag oder Teile davon unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit oder zum Ende jedes darauf folgenden Kalenderjahres zu kündigen.

4.4
Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. BRZ ist insbesondere berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn

a) der Kunde seine Zahlungen zwei (2) Monate in Folge oder drei (3) Mal in sechs (6) Monaten nicht in vollem Umfang rechtzeitig geleistet hat, oder

b) der Kunde nicht in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu bedienen oder wenn er nach geltendem Recht als insolvent gilt, oder

c) der Kunde die Leistungen missbraucht und die Auswirkungen des Missbrauchs nicht unverzüglich behebt, nachdem er eine schriftliche Mitteilung über den Missbrauch von BRZ erhalten hat, oder

d) ein Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund aus einer anderen Bestimmung des Vertrags erwächst.

4.5
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4.6
Sofern im Vertrag nichts anderes vorgesehen ist, ist der Kunde mit Vertragsbeendigung verpflichtet, die Nutzung der Leistungen einzustellen und im Eigentum von BRZ befindliche Gegenstände unverzüglich auf eigene Kosten an BRZ zurück zu gewähren. Dasselbe gilt entsprechend für eine lediglich teilweise Beendigung des Vertrags.

5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1
Der Kunde ist verpflichtet, die für die beauftragten Leistungen gemäß Preisliste gültigen Preise zuzüglich gesetzlich geltender Umsatzsteuer (USt.) an BRZ zu entrichten (die „Vergütung“). Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich stets in EURO.

5.2
Der Anspruch von BRZ auf Zahlung der Vergütung für laufende Leistungen entsteht jeweils für zwölf (12) Kalendermonate im Voraus bzw. bei unterjährigen Vertragsbeginn bis zum Ende des Kalenderjahres.

5.3
Soweit die Vergütung nach dem tatsächlichen Nutzungsvolumen pro Monat (z. B. der Anzahl der Sitzungen/Nutzer, dem Speicher- oder dem Datenübertragungsvolumen) berechnet wird, entsteht der Anspruch auf Zahlung der Vergütung am fünften (5.) Tag des Folgemonats.

5.4
Die Vergütung wird jeweils an dem Tag fällig, an dem die Rechnung auf den Kunden ausgestellt wird.

5.5
Die in Rechnung gestellte Vergütung ist in voller Höhe und ohne Abzug spätestens vierzehn (14) Tage nach Fälligkeit an BRZ zu zahlen. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber BRZ, BRZ im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens den Einzug des jeweils fälligen Betrages vom Bankkonto des Kunden zu ermöglichen. Insbesondere wird der Kunde BRZ dazu auf Aufforderung ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erteilen und für die Dauer der Laufzeit aufrechterhalten. Dieses ermächtigt BRZ, die Vergütung von dem angegebenen Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen. Die Vorabinformation (Pre-Notification) über den Einzug der fälligen Vergütung erfolgt durch die an den Kunden gerichtete Mitteilung über den Betrag der Vergütung, Mandatsreferenznummer, die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlungen. Die Frist für die Vorabinformation wird auf 5 Werktage vor Belastung für den Ersteinzug und 2 Werktage vor Belastung für Folgeeinzüge verkürzt. Die Abbuchung für Folgeeinzüge erfolgt jeweils zum Fälligkeitsdatum gemäß dieser Ziffer 5.5. Fällt die Fälligkeit auf einen Feiertag oder ein Wochenende, erfolgt die Lastschrift am darauf folgenden Bankgeschäftstag. AU400 – 03/2018 – Urheberrechtlich geschützt – Weitergabe an Dritte ist untersagt – Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt

5.6
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von BRZ aufrechnen und nur aufgrund solcher Forderungen von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.

5.7
BRZ behält sich das Recht vor, die Preise einmalig in jedem Kalenderjahr für die Zukunft anzupassen, allerdings in keinem Kalenderjahr um mehr als 5 % des bis dahin geltenden Preises. BRZ wird den Kunden spätestens vier (4) Wochen im Voraus schriftlich oder per E-Mail über die Anpassung der Preise informieren. Die Preisanpassung wird zu dem in der Mitteilung genannten Datum wirksam. Im Fall einer Preisanpassung hat der Kunde das Recht, den Vertrag für die von der Anpassung erfassten Leistungen mit einer Frist von zwei (2) Wochen zu dem in der Mitteilung genannten Datum der Preisanpassung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Preisanpassung als vom Kunden akzeptiert.

6. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

6.1
Der Kunde ist verpflichtet, BRZ alle zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung erforderlichen Daten und Informationen rechtzeitig und auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.

6.2
Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, sämtlichen von BRZ angeforderten Support in Form von Mitarbeitern, Hilfsmitteln, Informationen und/oder Infrastruktur auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Falls der angeforderte Support nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird, kann dies zu Störungen oder Verzögerungen hinsichtlich der Leistungserbringung durch BRZ führen. Falls infolge solcher Verspätungen zusätzliche Kosten anfallen, ist BRZ berechtigt, ihre Erstattung beim Kunden einzufordern, es sei denn, der Kunde war für die Verzögerung nicht verantwortlich.

6.3
Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich abweichend vorgesehen, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, Hilfsmittel wie Hardware, Software und Internetanschluss zur Verfügung zu stellen und aufrecht zu erhalten, falls dies für die vollständige und ordnungsgemäße Nutzung der beauftragten Leistungen erforderlich ist.

6.4
Der Kunde trägt allein die Verantwortung für die Sicherheit seiner Systeme und für den Schutz derselben vor Schadsoftware und Angriffen.

6.5
Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber BRZ einen Ansprechpartner für die Durchführung des Vertrages sowie einen Stellvertreter zu benennen (jeweils „Ansprechpartner“). Die Kontaktinformationen der Ansprechpartner sollen Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse beinhalten.

6.6
Der Kunde ist verpflichtet, BRZ unverzüglich schriftlich über Änderungen seines Firmennamens, seiner Firmenanschrift, der Ansprechpartner und über sonstige Änderungen zu informieren, die für die Durchführung des Vertrags relevant sind.

7. DATENSCHUTZ NACH EU-DSGVO

7.1
Der Auftraggeber (Kunde) trägt und übernimmt für alle personenbezogenen Daten die volle Verantwortung als für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne von Art. 2 (d) der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG. Soweit personenbezogene Daten gemäß dieser Vereinbarung gespeichert und/oder verarbeitet werden, leistet BRZ als Datenverarbeiter im Sinne von Art. 2 (e) der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG den Weisungen des Auftraggebers Folge. BRZ und der Auftraggeber setzen alle technischen und organisatorischen Maßnahmen um, die erforderlich sind, um die Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze zum Schutz personenbezogener Daten gegen Missbrauch zu erfüllen.

7.2
Soweit im Rahmen der Leistungserbringung durch BRZ personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, erfolgt dies gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag, der diesem Vertrag als Anlage beigefügt und damit Vertragsbestandteil ist.

8. HAFTUNG

8.1
BRZ haftet unbeschränkt im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Rahmen schriftlich von BRZ übernommener Garantien.

8.2
Unbeschadet vorstehender Ziffer 8.1 haftet BRZ in Fällen leichter Fahrlässigkeit
nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung von BRZ ist in diesem Fall jedoch auf den nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.

8.3
Über Ziffer 8.1 und 8.2 hinaus ist die Haftung von BRZ für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.4
Schadensersatzansprüche des Kunden auf Grundlage vorstehender Ziffer 8.1 verjähren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzliche Verjährungsfrist für andere Schadensersatzansprüche des Kunden beträgt ein (1) Jahr. Sie beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Ansprüche entstanden sind, und in dem der Kunde Kenntnis von den Umständen, die den Anspruch rechtfertigen und von der Person, die den Schadensersatz schuldet, erlangt hat, oder in dem der Kunde aufgrund eigener grober Fahrlässigkeit keine Kenntnis davon erlangt hat, spätestens jedoch fünf (5) Kalenderjahre nach Entstehung des Anspruchs und spätestens zehn (10) Kalenderjahre nach Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder demjenigen anderen Ereignis, das Anlass zu der Schadensersatzforderung gegeben hat.

8.5
Bei Verlust von Daten haftet BRZ nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von BRZ tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung gemäß den nach Art der Daten angemessenen Sorgfaltspflichten durchgeführt hat. Die zur Erbringung von Supportdienstleistungen durch BRZ eingesetzten Personen können davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie bei der Leistungserbringung in Berührung kommen, wiederherstellbar gesichert sind, es sei denn, der Kunde hat sie zuvor schriftlich und im Einzelfall ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nicht der Fall ist.

8.6
Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für Aufwendungen im Sinne von § 284 BGB.

8.7
Ziffer 8 findet auch für Schäden und Aufwendungen (§ 284 BGB) Anwendung, die von einem Unterauftragnehmer und/oder einem Bevollmächtigten von BRZ, verursacht wurden, sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Führungskräfte von BRZ.

9. GEHEIMHALTUNG

9.1
Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, von denen sie im Zusammenhang mit dem Vertrag Kenntnis erlangen, geheim zu halten und diese Informationen Dritten gegenüber – ganz gleich zu welchem Zweck – nicht offenzulegen, es sei denn, die betreffende andere Partei hat hierzu im Voraus schriftlich ihre Zustimmung erteilt. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die von der Partei, die sie bereitstellt, ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder gekennzeichnet worden sind sowie alle Informationen, die aufgrund der Umstände, unter denen sie bereitgestellt werden, von einem ordentlichen Geschäftsmann als vertraulich eingestuft würden. Vertrauliche Informationen schließen auch die Software, ihre Struktur, ihr Design und ihren Code, die Dokumentation und die Quellmaterialien sowie das Know-how, die AU400 – 03/2018 – Urheberrechtlich geschützt – Weitergabe an Dritte ist untersagt – Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt Techniken und die Konzepte der Software ein, die Bestandteil der Leistungen von BRZ sind.

9.2
Die Verpflichtungen gemäß vorstehender Ziffer 9.1 gelten nicht für Informationen, die

a) bereits bekannt oder frei verfügbar waren, bevor die andere Partei sie erhalten hat;

b) vor dem Empfangsdatum der Öffentlichkeit zugänglich oder frei verfügbar waren; oder

c) nach dem Empfangsdatum der Öffentlichkeit zugänglich oder frei verfügbar waren, ohne dass die Partei, welche die Informationen erhalten hat, dafür verantwortlich war.

9.3
Die Verpflichtungen in vorstehender Ziffer 9.1 bleiben auf unbegrenzte Zeit auch nach dem Ablauf oder der Beendigung des Vertrags in Kraft, und zwar solange keine Ausnahme gemäß Ziffer 9.2 nachgewiesen worden ist.

10. ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

10.1
BRZ ist berechtigt, die BRZ-Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise zu ändern und/oder zu ergänzen, um sie an technische oder wirtschaftliche Änderungen anzupassen. Falls BRZ dies beabsichtigt, ist BRZ verpflichtet, den Kunden über die beabsichtigten Änderungen und/oder Ergänzungen zu informieren, indem er ihm die überarbeitete Fassung der maßgeblichen BRZ-Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellt. Die Änderungen und/oder Ergänzungen werden nur dann zum Bestandteil des Vertrages und ersetzen die von den Parteien vereinbarte Fassung der BRZ-Geschäftsbedingungen, wenn der Kunde den überarbeiteten BRZ-Geschäftsbedingungen zustimmt.

10.2
Die Änderungen und/oder Ergänzungen gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn dieser nicht innerhalb eines (1) Monats nach Zugang der überarbeiteten BRZ-Geschäftsbedingungen in Textform Einwände gegen sie erhebt. BRZ wird den Kunden über diese Folge informieren, wenn BRZ dem Kunden die überarbeitete Fassung zur Verfügung stellt.

10.3
Falls der Kunde, wie vorstehend beschrieben, Einwände gegen die überarbeiteten BRZ-Geschäftsbedingungen erhebt, bleibt der Vertrag zu den bislang zwischen den Parteien gültigen BRZ-Geschäftsbedingungen unverändert bestehen. BRZ ist in diesem Fall allerdings berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende des auf den Zugang der Einwände folgenden Kalendermonats schriftlich zu kündigen.

11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

11.1
Der Vertrag sowie alle sich daraus ergebenden und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche und Rechte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsregelungen. Die UN-Konvention über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

11.2
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg, Deutschland.

12. SONSTIGES

12.1
Der Vertrag stellt das gesamte Vertragswerk zwischen den Parteien dar. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

12.2
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.

12.3
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag abzutreten oder zu übertragen, es sei denn, die Parteien vereinbaren in gegenseitigem Einvernehmen schriftlich etwas anderes.

12.4
BRZ ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen („Unterauftragnehmer“). Alle eingesetzten Unterauftragnehmer werden auf die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Falls BRZ für die Datenverarbeitung im Auftrag des Kunden einen Unterauftragnehmer einsetzt, erfolgt dies in Übereinstimmung mit Artikel 28 EU-DSGVO.

12.5
Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.6
Schriftform im Sinne des Vertrages erfordert die postalische Übermittlung einer im Original unterzeichneten Erklärung an die andere Partei. AU 407 - Stand: 07-2020 - Urheberrechtlich geschützt - Weitergabe an Dritte ist untersagt - Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt - Nürnberger Baugruppe.

 

Besondere Geschäftsbedingungen BRZ-Akademie

1. ANWENDUNGSBEREICH

1.1
Diese besonderen Geschäftsbedingungen BRZ-Akademie gelten für die
Vereinbarung über Schulungsleistungen zwischen BRZ und dem Kunden (im
Folgenden auch Kursteilnehmer genannt).

1.2
Für die BRZ-Akademie gelten ergänzend die Allgemeinen Liefer- und
Servicebedingungen (die „BRZ-AGB“), inklusive der Begriffsdefinitionen BRZAGB.

2. LEISTUNGSGEGENSTAND

2.1
Gegenstand des Vertrages ist die Organisation und Durchführung von
Schulungen. Der Inhalt der Kurse ergibt sich aus den jeweiligen Kursangeboten,
die im Onlineshop von BRZ aufgeführt sind.

2.2
BRZ ist berechtigt, für zu erbringende Leistungen Dritte zu beauftragen oder
hinzuzuziehen.

3. ANMELDUNGEN

3.1
Die Anmeldung für eine Schulung kann der Kursteilnehmer schriftlich per Post,
Telefax 0911/3607-395, per E-Mail an akademie.de@brz.eu oder per
Bestellformular unter https://shop-akademie.brz.eu/ an BRZ senden.
Telefonische Anmeldungen können nicht angenommen werden.

3.2
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei
Überbelegung von Schulungsterminen benachrichtigen wir die Kursteilnehmer
umgehend nach Anmeldungseingang.

3.3
Eine Bestätigung der Anmeldung erhält der Kursteilnehmer nach der
Bearbeitung.

3.4
Sollte der Kursteilnehmer innerhalb von einer Woche keine Benachrichtigung
seitens BRZ erhalten, so bitten wir den Kursteilnehmer, sich mit BRZ in
Verbindung zu setzen.

4. ABSAGEN/STORNIERUNG

4.1
Stornierungen sind schriftlich per Post, Telefax 0911/3607-395 oder per E-Mail
an akademie.de@brz.eu an BRZ zu senden. Telefonische Stornierungen können
nicht angenommen werden.

4.2
Geht die Absage vor Schulungsbeginn bis zum 14. - Kalendertag, bei ELearning
bis zum 2.-Kalendertag vor Schulungsbeginn BRZ zu, erfolgt die
Stornierung gebührenfrei.

4.3
Stornierungen ab dem 13.- bis zum 8.-Kalendertag, bei E-Learning ab dem letzten Tag vor Schulungsbeginn, werden mit 50 % der Schulungsgebühren berechnet.

4.4
Absagen ab dem 7.-Kalendertag vor Schulungsbeginn und Nichtteilnahmen
werden mit den vollen Gebühren berechnet.

4.5
Kann aus organisatorischen Gründen oder aufgrund von behördlichen
Anordnungen und Maßnahmen (z.B. zum Schutz der Gesundheit) ein
Schulungstermin nicht stattfinden, so können über die Schulungsgebühr
hinausgehende Ansprüche nicht geltend gemacht werden.

4.6
Dem Kunden ist es gestattet, auch einen Ersatzteilnehmer zu stellen. In diesem
Falle entfallen eventuelle Stornogebühren.

4.7
Bei Stornierungen von termingebundenen Schulungen, denen ein Gutscheincode zugrunde liegt, behält dieser seine Gültigkeit, wenn die Stornierung bis zum 14.- Kalendertag, bei E-Learning bis zum 2.-Kalendertag vor Schulungsbeginn BRZ schriftlich vorliegt. Bei Stornierungen von termingebundenen Schulungen ab dem 7.-Kalendertag, bei E-Learning ab dem letzten Tag vor Schulungsbeginn, verliert der Gutscheincode seine Gültigkeit.

5. VERGÜTUNG

5.1
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Preis im Onlineshop zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Die Gebühr enthält bei ganztägigen
Veranstaltungen einen Imbiss sowie Pausenverpflegungen, bei halbtägigen
Veranstaltungen eine Pausenverpflegung. Reise- und Hotelkosten sowie
Parkgebühren des Kunden sind nicht im Preis enthalten und werden nicht von
BRZ übernommen.

6. KUNDENVERPFLICHTUNG/ZAHLUNG/VERZUG

6.1
Die Schulungsanordnungen und Schulungszeiten sind verbindlich. Verstöße
können zum Ausschluss von der Schulung führen. Ein Anspruch auf
Gebührenerstattung entsteht dadurch nicht.

6.2
Die Vergütung ist nach erbrachter Schulungsleistung mit dem Zugang der
Rechnung fällig und durch Überweisung auf das Konto von BRZ innerhalb von
vierzehn Tagen zu zahlen. Werden Schulungsleistungen im Rahmen eines
Kauf- Lizenz und Wartungsvertrages erworben, erfolgt die Fakturierung
innerhalb des Vertrages. Zur Schulungsbuchung erhält der Kunde einen
Gutscheincode mit einjähriger Gültigkeit. Im Falle des Zahlungsverzuges
gelten die gesetzlichen Regeln. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug gemäß §284 BGB, hat er den entsprechenden Verzugsschaden zu ersetzen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich BRZ vor. Ein
Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist.

6.3
Gutscheincodes sind auf die ausgestellte Schulungsreihe begrenzt und können weder umgetauscht noch storniert werden.

7. MINDESTTEILNEHMERZAHL/ÄNDERUNGSVORBEHALT

7.1
BRZ ist berechtigt sich vom Vertrag zu lösen, falls bei öffentlichen Schulungen
die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Referent unvorhergesehen
zum Schulungstermin arbeitsunfähig erkrankt ist und ein Ersatzreferent nicht
mehr organisiert werden kann oder ein unvorhergesehenes Leistungshindernis
vorliegt, sofern dieses nicht durch zumutbare Aufwendungen überwunden
werden kann und BRZ das Hindernis nicht zu vertreten hat.

7.2
Im Falle des Absatzes 7.1 wird BRZ den Kunden unverzüglich, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätesten sieben Werktage vor Schulungsbeginn über die Nichtverfügbarkeit der Schulung informieren.
7.3 BRZ ist berechtigt, den Schulungsinhalt und -aufbau dem Stand der Entwicklung anzupassen und aktualisierend zu ändern.

8. HAFTUNG/GEWÄHRLEISTUNG

8.1
Bei Kursausfall oder Terminverschiebung haftet BRZ nicht für eventuell
angefallene Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall
entstehende Auslagen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem
Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von BRZ.

8.2
Schadensersatzansprüche gegenüber BRZ, der gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen werden nur bei Nachweis von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit anerkannt.

8.3
Die Haftung beschränkt sich im Fall grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer
Beschaffenheit, für die BRZ eine Garantie übernommen hat, auf den
vorhersehbaren Schaden, der durch die verletzte Pflicht oder die Garantie
verhindert werden sollte.

8.4
Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
haftet BRZ unbeschränkt bei einem Verschulden. Der Einwand des
Mitverschuldens bleibt offen.

8.5
Für alle Ansprüche gegen BRZ auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt, außer in
Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden, eine Verjährungsfrist von
einem Jahr nach Kenntnis der Anspruchsgrundlage. Die Verjährung tritt
spätestens 2 Jahre nach Entstehung des Anspruchsgrundes ein.

8.6
Für vom Kursteilnehmer während einer Schulung eingebrachte Gegenstände
wird keine Haftung übernommen.

8.7
Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer
Kursteilnehmer das gesteckte Schulungsziel erreichen kann. Für den Eintritt des
Schulungserfolges haftet BRZ nicht.

9. GEISTIGES EIGENTUM

9.1
Alle Rechte für die ausgehändigten Schulungsunterlagen und Programme sind
urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen,
Vervielfältigungen, Weitergabe und Nachdruck von Schulungsunterlagen und
Schulungsprogrammen, auch auszugsweise, sind BRZ vorbehalten. Ohne
schriftliche Genehmigung von BRZ dürfen keine Reproduktionen vorgenommen
werden. Dieses bezieht sich ausdrücklich auch auf die im Rahmen der Schulung
zur Verfügung gestellte Software.

10. DATENSCHUTZ NACH EU-DSGVO/GEHEIMHALTUNGSPFLICHT

10.1
BRZ weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses
aufgenommenen Daten gemäß europäischer Datenschutzgrundverordnung
(EU-DSGVO) von BRZ zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag
erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die
personenbezogenen Daten des Kunden, d. h. seine Kontaktinformationen,
einschließlich Namen, Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen.
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass BRZ die
vorbezeichneten Daten erheben, speichern und nutzen darf.

10.2
Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass die vorgenannten Daten
z. B. für Werbung, E-Mail-Informationen, Newsletter und/oder zur Marktforschung durch BRZ genutzt werden können. Personenbezogene Kunden- und Abrechnungsdaten können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an Kooperationspartner, Subunternehmer, Vertriebspartner sowie Bevollmächtigte von BRZ und seiner verbundenen Unternehmen zum Zwecke der gemeinschaftlichen Geschäftsaktivitäten, der Kundenbetreuung, der Kundeninformation; und der Kundenberatung weitergegeben werden. Hiermit erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden.

10.3
Der Kunde hat das Recht, die von ihm erteilte Einwilligung in Bezug auf die
Verwendung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten mit Wirkung für die
Zukunft jederzeit schriftlich zu widerrufen.

10.4
Der Kunde wird alle Informationen vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden.